Autorisierter Jura Händler

Autorisierter Jura Händler

Wir sind autorisierter Händler der Jura Vertriebs GmbH in Nürnberg. Als autorisierter Jura Fachhändler verkaufen wir ausschließlich Jura Neugeräte direkt vom Hersteller die für den deutschen Markt bestimmt sind. Beim Kauf eines JURA Gerätes* von einem nicht autorisierten Händler kommen Sie im Garantiefall nicht in den Genuss der 25-monatigen Jura Premium Garantie.


Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben hiervon absolut unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns halten, unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.

Anbei ein Auzug aus den aktuellen Garantiebestimmungen der Jura Vertriebs GmbH:

"Garantiebestimmungen*

25 Monate Garantie auf JURA Produkte

Wer sich heute für den Kauf eines unserer Produkte entscheidet, hat neben einem Premium-Produkt auch direkt eine Premium-Garantie erworben. JURA hat sein Garantie-Paket für Sie ausgeweitet. Für alle aktuellen Produkte, die Sie ab dem 1. Juli 2006 bei einem autorisierten JURA Fachhändler gekauft haben, gilt jetzt eine verlängerte Garantiezeit von 25 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber uns als Hersteller geltend machen.

Als Hersteller gewähren wir heute nur dann Garantie auf unsere Produkte, wenn diese bei einem von uns autorisierten Händler gekauft wurden. Was das heißt? Über 5.100 Händler in Deutschland sind von uns dazu autorisiert, JURA Geräte zu verkaufen. Dies bietet Ihnen – unseren Kunden – beste Beratungs- und Servicequalität. Und die liegt uns besonders am Herzen. Egal, ob Sie sich vor der Kaufentscheidung informieren wollen oder bereits eine Maschine erworben haben. JURA Vollautomaten, die nicht bei einem autorisierten Händler gekauft wurden, genießen keine Hersteller-Garantie.

Unser Tipp deshalb: Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, ob der Händler von uns zum Verkauf von JURA Maschinen autorisiert ist. Fragen Sie den Händler nach den JURA Garantieleistungen. Dies gilt vor allem beim Kauf von JURA Produkten im Internet. Nur so können Sie von den vollen JURA Garantieleistungen profitieren.

* Die Garantiebestimmungen beziehen sich ausschließlich auf JURA Geräte, die für den Haushalt konzipiert und konstruiert wurden."

Die detaillierten Garantiebestimmungen finden Sie auch in den FAQs der Jura Vertriebs GmbH. Anbei der Internetlink zur Internetseite : FAQs der Jura Vertriebs GmbH.


Wie lauten die aktuellen Garantiebestimmungen der Firma JURA?

Die JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Postfach 99 01 44, 90268 Nürnberg gewährt für dieses Gerät, das für den Gebrauch im Haushalt konzipiert und konstruiert wurde, dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie, sofern das JURA Gerät bei einem durch die JURA Vertriebsbindung autorisierten Fachhändler erworben wurde:

1. Die Garantiezeit beträgt 25 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs an den Endabnehmer. Die Garantiezeit ist auf 12 Monate beschränkt, wenn das Gerät gewerblich (nicht im Privathaushalt) genutzt wird. Das Kaufdatum und der Gerätetyp sind durch eine Kaufquittung zu belegen.

2. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt JURA alle Mängel. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von JURA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.

3. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- und Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialen (Reinigungs-, Entkalkungsmittel, Wasserfilter) verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (z. B. Dichtung, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.

4. Garantieleistungen werden in der Bundesrepublik Deutschland geleistet. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA Garantiebedingungen erbracht.

5. Garantieleistungen werden in Deutschland nach Absprache mit der Service-Hotline unter der Nummer 0180 3 523333 (0,09 Euro/Minute) per Zusendung oder Übergabe durch

JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH, Nürnberg
Kundendienst JURA-Deutschland
Kundenkommunikations-Center
Tel.-Nr.: 0180 3 523333 (0,09 Euro/Minute)
Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr
Wochenende und Feiertage: 10:00 – 18:00 Uhr

Service-Center-Adresse
JURA Zentralservice
Otto-Hahn-Straße 16 – 22
78224 Singen

Vertriebsadresse
JURA Elektrogeräte Vertriebs-GmbH
Postfach 99 01 44
90268 Nürnberg

oder durch andere von JURA autorisierte JURA Servicestellen (siehe www.jura.com) ausgeführt.

Direkter Kontakt

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